Gesuchsteller

Die Stiftung Fritz Bösch hat genau verankerte Stiftungszwecke, welche nicht umgangen werden können. 
Ihr Gesuch hat deshalb nur Aussicht auf Erfolg, wenn es mit den Stiftungszwecken übereinstimmt oder
sich weitestgehend denselben annähert.

Alle Gesuche um Förderung und Unterstützung werden sorgfältig geprüft. Bitte beachten Sie vor der Eingabe die Zweckbestimmungen der Stiftung. Gesuche aus anderen Bereichen können wir leider nicht berücksichtigen. Die Stiftung ist in ihren Förderentscheiden autonom. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Unterstützung durch die Stiftung Fritz Bösch. Über getroffene Entscheide wird grundsätzlich keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Bitte nutzen Sie zur Eingabe Ihres Gesuchs den nachfolgenden Fragebogen und füllen Sie diesen vollständig aus.

Falls Sie vorgängig zu Ihrem Jahres-Budget keine Datei ausgewählt haben: Auflistung Ihrer jährlichen Gesamt-Einnahmen und -Ausgaben:

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